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03. Dezember 2025

DSTG zeigt Flagge zur Auftaktrunde der TV-L-Tarifverhandlungen


Mit Nachdruck hat sich die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) am heutigen Dienstag an der dbb-Demonstration zum Auftakt der TV-L-Tarifverhandlungen in Berlin beteiligt. Neben der Bundesleitung waren auch die DSTG-Landesverbände Berlin und Brandenburg und die Tarifkommission mit zahlreichen Mitgliedern vertreten, um gemeinsam ein deutliches Zeichen für bessere Arbeitsbedingungen und guten Lohn im öffentlichen Dienst zu setzen.

Klare Forderung: 7 Prozent, mindestens 300 Euro

Wir fordern in der aktuellen Tarifrunde eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 7 Prozent, mindestens jedoch 300 Euro monatlich, bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Diese Forderung ist vor dem Hintergrund der anhaltenden Inflation und der enormen Belastung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst mehr als gerechtfertigt.

Nach dem heutigen gescheiterten Auftakt ist die nächste Verhandlungsrunde für den 15./16. Januar in Potsdam geplant.

Intensives Gespräch mit Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk

Im Anschluss an die Demonstration führte die DSTG-Spitze ein intensives Gespräch mit dem nordrhein-westfälischen Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk. Als Vorsitzender der Finanzministerkonferenz spielt Dr. Optendrenk eine Schlüsselrolle in den bevorstehenden Verhandlungen.

Am morgigen Donnerstag, dem 4. Dezember 2025, tagt die Finanzministerkonferenz in Berlin. Die DSTG nutzte das Gespräch, um die Bedeutung angemessener Investitionen in den öffentlichen Dienst zu unterstreichen und die dringende Notwendigkeit einer fairen Besoldung zu betonen.

Verfassungsgemäße Alimentation im Fokus

Ein zentrales Anliegen der DSTG ist die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse auf Beamtinnen und Beamte. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungsgemäßen Alimentation von elementarer Bedeutung.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner aktuellen Grundsatzentscheidung neue Maßstäbe für die Überprüfung der amtsangemessenen Alimentation gesetzt und festgestellt, dass die Besoldung der Berliner Beamtinnen und Beamten in 95 Prozent der geprüften Besoldungsgruppen in den Jahren 2008 bis 2020 verfassungswidrig zu niedrig war. Die Richter haben dabei die Untergrenze für die Alimentation neu definiert und einen Dreischritt für die Prüfung vorgegeben.

Das Urteil macht deutlich: Eine verfassungsgemäße Alimentation ist nicht verhandelbar – weder die Finanzlage der öffentlichen Haushalte noch das Ziel der Haushaltskonsolidierung können den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation einschränken.

Investitionen in den öffentlichen Dienst sind unverzichtbar

„Investitionen in den öffentlichen Dienst sind keine Kostenfrage, sondern eine Frage der Zukunftsfähigkeit unseres Landes", betonte DSTG Bundesvorsitzender Florian Köbler im Gespräch mit Finanzminister Dr. Optendrenk. Die Beschäftigten der Steuerverwaltung und des gesamten öffentlichen Dienstes leisten täglich einen unverzichtbaren Beitrag für das Gemeinwohl – oft über ihre Belastungsgrenzen hinaus.

Angesichts des akuten Fachkräftemangels und der demografischen Herausforderungen ist eine spürbare Verbesserung der Arbeitsbedingungen und eine faire Bezahlung essentiell, um den öffentlichen Dienst als attraktiven Arbeitgeber zu erhalten.

Die DSTG wird die Tarifverhandlungen weiterhin konstruktiv und engagiert begleiten und sich mit Nachdruck für die Interessen ihrer Mitglieder einsetzen.

Ursprünglich veröffentlicht unter https://www.dstg.de

Quelle: DSTG / 3.12.2025
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